Die wichtigsten Informationen in Kürze:
- In der Fernwärme beträgt der CO2 Ausstoß oder die Treibhausgasemission für das Jahr 2023: 0,042 Kg pro kWh bzw. 42,00 g pro kWh
- Zum 1. Januar 2023 ist das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten, das die CO2- Abgabe zwischen Mietern und Vermietern regelt.
- Die Aufteilung der Kohlendioxidkosten richtet sich nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr
- Der Umlagenrechner ermöglicht sowohl Mietern als auch Vermietern eine einfache Berechnung der zu erwartenden CO2-Kosten
- Bei den unten genannten Werten handelt es sich um Netto-Werte
Bitte beachten Sie, dass die errechneten Ergebnisse nur als Beispielrechnungen und Orientierungshilfe dienen. Stadtwerke Iserlohn übernehmen keine Verantwortung für die Angaben des Energiepreisrechners.