Sie besitzen ein reines Elektroauto? Dann zahlen wir Ihnen dafür eine jährliche Prämie aus.
Grund für die Geldprämie ist die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), ein Klimaschutz-Instrument der Bundesregierung, um CO2-Einsparungen in der Mineralölindustrie zu forcieren. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Ihre Fragen und die Möglichkeit, Ihre persönliche Prämie zu beantragen.
Sie haben sich für eine zeitgemäße, klimafreundliche Fortbewegung entschieden. Herzlichen Glückwunsch, denn Sie haben schon jetzt von verschiedenen Förderungen und Vergünstigungen profitiert.
Als privater oder gewerblicher Halter von reinen E-Fahrzeugen können Sie Zusatzerlöse aus den Treibhausgas-(THG)-Einsparungen Ihres Fahrzeugs erhalten. In 2024 zahlen wir Ihnen dafür 40 Euro (Angebot gültig bis 31.12.2024).
Unsere Umwelt freut sich über den nachhaltigen Klimaschutz. Sie freuen sich über Ihr jährliches Extrageld für Extrawünsche. Wir freuen uns darüber, gemeinsam mit Ihnen ein kleiner Teil einer großen Sache zu sein.
Wir machen es Ihnen leicht, von der staatlichen THG-Quote zu profitieren. Dazu sind nur wenige Klicks erforderlich. Halten Sie dafür ein Foto bzw. eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins bereit. Die Prämie gibt es übrigens nur für vollektrisch angetriebene Fahrzeuge – nicht für Fahrzeuge mit Hybridantrieb.
Aufgrund der Einreichfrist beim Umweltbundesamt, können aktuell keine Quoten eingereicht werden!
Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) verpflichtet die Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen, Ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken. Sie können dies tun, indem sie selbst vergleichsweise CO2-arme Kraftstoffe verkaufen (z.B. Biodiesel, E10) oder Dritte dies für Sie tun. Dritte sind z. B. Besitzer von E-Fahrzeugen, wie Sie.
Sie sind als Besitzer eines E-Fahrzeugs berechtigt, die damit einhergehenden CO2-Einsparungen an die quotenverpflichteten Unternehmen zu verkaufen. Aktuell ist dies noch zwingend über Ihren Stromlieferanten notwendig.
Sie müssen nicht mehr tun, als eine Kopie (Scan oder Foto) Ihres Fahrzeugscheins hochzuladen und ein paar wenige personenbezogene Angaben zu machen. Wichtig ist, dass Sie als sich registrierende Person auch der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter sind.
Sie benötigen lediglich ein Smartphone oder Tablet mit Kamera und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) Ihres E-Fahrzeugs. Die Registrierung funktioniert derzeit nur mit einem mobilen Endgerät, da ein Foto des Fahrzeugscheins erstellt werden muss. Halten Sie bitte zusätzlich Ihre Kontodaten bereit.
Ihre THG-Quotenmengen sind zu gering, als dass Sie diese den Mineralölkonzernen verkaufen können. Daher bündeln die Stadtwerke Iserlohn in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister Ihre Quoten mit den Quoten der übrigen Kunden, um so für Sie attraktive Erlöse zu generieren. Außerdem sind eine Reihe administrative Prozesse bei mehreren Behörden zu durchlaufen, die nur fachlich versierte Dienstleister übernehmen können.
Ja, Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter ein und dieselbe Person bzw Unternehmen ist. Außerdem achten Sie bitte darauf in der Registrierung Ihrer Fahrzeuge für die THG-Quote zu Beginn anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind, da beispielsweise auf den ausgezahlten Bonus die Umsatzsteuer zusätzlich an Sie ausgezahlt wird.
Nachdem Sie die Daten hochgeladen haben, wird zunächst die 14-tägige Widerrufsfrist abgewartet. Anschließend werden die Daten an das Umweltbundesamt weitergeleitet – dort wird die Validität der Daten überprüft. Die Dauer der Überprüfung können wir hier nicht beeinflussen. Nach erfolgreicher Prüfung, wird der Prämienbetrag auf Ihr angegebenes Konto überwiesen. Die Gesamtdauer bis zur Überweisung beträgt etwa 16 Wochen nach Eingang der Daten.
Ihre Daten und Dokumente werden bei Einhaltung höchster Schutzbestimmungen nach der DSVGO verarbeitet und gespeichert. Sie werden ausschließlich zur Durchführung der für die THG-Quote notwendigen Prozesse verwendet und gespeichert (vorgeschrieben für 3 Jahre). Für die Speicherung Ihrer Daten und Dokumente wird der Open Cloud Service der Deutschen Telekom AG genutzt, so dass eine Weitergabe in Drittländer ausgeschlossen ist. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie unseren Datenschutzinformationen (DSI).