Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung. Wenn Sie sich noch nicht für einen Tarif entschieden haben, sind Sie hiermit jederzeit zuverlässig versorgt.
Sie sind neu in unserer Stadt und kümmern sich erst mal um andere Dinge – wollen aber einen verlässlichen Energieversorger aus Ihrer Region? Dann liegen Sie mit SauerlandGas Klassik Gewerbe genau richtig.
gültig ab dem 01. November 2022
Preisgruppe | |||||
---|---|---|---|---|---|
| S | M | L | XL | Ø |
Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr | |||||
| 0 3.000 | 3.001 10.000 | 10.001 24.000 | 24.001 55.000 | ab 55.001 |
Arbeitspreis netto in ct./kWh | |||||
| 16,50 | 15,27 | 14,84 | 14,66 | 14,93 |
Arbeitspreis brutto in ct./kWh | |||||
| 17,66 | 16,34 | 15,88 | 15,69 | 15,98 |
Grundpreis netto in €/Jahr | |||||
| 24,60 | 61,32 | 104,28 | 147,24 | 0,00 |
Grundpreis brutto in €/Jahr | |||||
| 26,32 | 65,61 | 111,58 | 157,55 | 0,00 |
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.
Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.
Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh
Umsatzsteuer: 7 %
gültig ab dem 01. Januar 2023
Preisgruppe | |||||
---|---|---|---|---|---|
| S | M | L | XL | Ø |
Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr | |||||
| 0 3.000 | 3.001 10.000 | 10.001 24.000 | 24.001 55.000 | ab 55.001 |
Arbeitspreis netto in ct./kWh | |||||
| 17,10 | 15,87 | 15,44 | 15,26 | 15,53 |
Arbeitspreis brutto in ct./kWh | |||||
| 18,30 | 16,98 | 16,52 | 16,33 | 16,62 |
Grundpreis netto in €/Jahr | |||||
| 24,60 | 61,32 | 104,28 | 147,24 | 0,00 |
Grundpreis brutto in €/Jahr | |||||
| 26,32 | 65,61 | 111,58 | 157,55 | 0,00 |
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.
Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.
Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh
Umsatzsteuer: 7 %
gültig ab dem 01. Oktober 2023
Zum 01.10.2023 wurde die Bilanzierungsumlage um 0,57 Ct/kWh netto (0,61 Ct/kWh brutto) gesenkt. Daher ergibt sich für Sie ein neuer Erdgaspreis.
Preisgruppe | |||||
---|---|---|---|---|---|
| S | M | L | XL | Ø |
Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr | |||||
| 0 3.000 | 3.001 10.000 | 10.001 24.000 | 24.001 55.000 | ab 55.001 |
Arbeitspreis netto in ct./kWh | |||||
| 13,91 | 12,68 | 12,25 | 12,07 | 12,34 |
Arbeitspreis brutto in ct./kWh | |||||
| 14,88 | 13,57 | 13,11 | 12,91 | 13,20 |
Grundpreis netto in €/Jahr | |||||
| 24,60 | 61,32 | 104,28 | 147,24 | 0,00 |
Grundpreis brutto in €/Jahr | |||||
| 26,32 | 65,61 | 111,58 | 157,55 | 0,00 |
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.
Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Gasspeicherumlage, der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.
Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh
Umsatzsteuer: 7 %
gültig ab dem 01. April 2024
Preisgruppe | |||||
---|---|---|---|---|---|
| S | M | L | XL | Ø |
Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr | |||||
| 0 3.000 | 3.001 10.000 | 10.001 24.000 | 24.001 55.000 | ab 55.001 |
Arbeitspreis netto in ct./kWh | |||||
| 13,91 | 12,68 | 12,25 | 12,07 | 12,34 |
Arbeitspreis brutto in ct./kWh | |||||
| 16,55 | 15,09 | 14,58 | 14,36 | 14,68 |
Grundpreis netto in €/Jahr | |||||
| 24,60 | 61,32 | 104,28 | 147,24 | 0,00 |
Grundpreis brutto in €/Jahr | |||||
| 29,27 | 72,97 | 124,09 | 175,22 | 0,00 |
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.
Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Gasspeicherumlage, der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.
Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh
Umsatzsteuer: 19 %
gültig ab dem 01. Oktober 2022
Preisgruppe | |||||
---|---|---|---|---|---|
| S | M | L | XL | Ø |
Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr | |||||
| 0 3.000 | 3.001 10.000 | 10.001 24.000 | 24.001 55.000 | ab 55.001 |
Arbeitspreis netto in ct./kWh | |||||
| 33,74 | 32,51 | 32,08 | 31,90 | 32,17 |
Arbeitspreis brutto in ct./kWh | |||||
| 36,10 | 34,79 | 34,33 | 34,13 | 34,42 |
Grundpreis netto in €/Jahr | |||||
| 24,60 | 61,32 | 104,28 | 147,24 | 0,00 |
Grundpreis brutto in €/Jahr | |||||
| 26,32 | 65,61 | 111,58 | 157,55 | 0,00 |
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.
Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.
Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh
Umsatzsteuer: 7 %
gültig ab dem 15. Oktober 2022
Preisgruppe | |||||
---|---|---|---|---|---|
| S | M | L | XL | Ø |
Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr | |||||
| 0 3.000 | 3.001 10.000 | 10.001 24.000 | 24.001 55.000 | ab 55.001 |
Arbeitspreis netto in ct./kWh | |||||
| 30,94 | 29,71 | 29,28 | 29,10 | 29,37 |
Arbeitspreis brutto in ct./kWh | |||||
| 33,11 | 31,79 | 31,33 | 31,14 | 31,43 |
Grundpreis netto in €/Jahr | |||||
| 24,60 | 61,32 | 104,28 | 147,24 | 0,00 |
Grundpreis brutto in €/Jahr | |||||
| 26,32 | 65,61 | 111,58 | 157,55 | 0,00 |
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.
Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.
Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh
Umsatzsteuer: 7 %
gültig ab dem 01. November 2022
Preisgruppe | |||||
---|---|---|---|---|---|
| S | M | L | XL | Ø |
Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr | |||||
| 0 3.000 | 3.001 10.000 | 10.001 24.000 | 24.001 55.000 | ab 55.001 |
Arbeitspreis netto in ct./kWh | |||||
| 29,74 | 28,51 | 28,08 | 27,90 | 28,17 |
Arbeitspreis brutto in ct./kWh | |||||
| 31,82 | 30,51 | 30,05 | 29,85 | 30,14 |
Grundpreis netto in €/Jahr | |||||
| 24,60 | 61,32 | 104,28 | 147,24 | 0,00 |
Grundpreis brutto in €/Jahr | |||||
| 26,32 | 65,61 | 111,58 | 157,55 | 0,00 |
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.
Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.
Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh
Umsatzsteuer: 7 %
gültig ab dem 15. November 2022
Preisgruppe | |||||
---|---|---|---|---|---|
| S | M | L | XL | Ø |
Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr | |||||
| 0 3.000 | 3.001 10.000 | 10.001 24.000 | 24.001 55.000 | ab 55.001 |
Arbeitspreis netto in ct./kWh | |||||
| 23,78 | 22,55 | 22,12 | 21,94 | 22,21 |
Arbeitspreis brutto in ct./kWh | |||||
| 25,44 | 24,13 | 23,67 | 23,48 | 23,76 |
Grundpreis netto in €/Jahr | |||||
| 24,60 | 61,32 | 104,28 | 147,24 | 0,00 |
Grundpreis brutto in €/Jahr | |||||
| 26,32 | 65,61 | 111,58 | 157,55 | 0,00 |
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.
Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.
Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh
Umsatzsteuer: 7 %
gültig ab dem 01. Dezember 2022
Preisgruppe | |||||
---|---|---|---|---|---|
| S | M | L | XL | Ø |
Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr | |||||
| 0 3.000 | 3.001 10.000 | 10.001 24.000 | 24.001 55.000 | ab 55.001 |
Arbeitspreis netto in ct./kWh | |||||
| 22,92 | 21,69 | 21,26 | 21,08 | 21,35 |
Arbeitspreis brutto in ct./kWh | |||||
| 24,52 | 23,21 | 22,75 | 22,56 | 22,84 |
Grundpreis netto in €/Jahr | |||||
| 24,60 | 61,32 | 104,28 | 147,24 | 0,00 |
Grundpreis brutto in €/Jahr | |||||
| 26,32 | 65,61 | 111,58 | 157,55 | 0,00 |
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.
Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.
Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh
Umsatzsteuer: 7 %
gültig ab dem 15. Dezember 2022
Preisgruppe | |||||
---|---|---|---|---|---|
| S | M | L | XL | Ø |
Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr | |||||
| 0 3.000 | 3.001 10.000 | 10.001 24.000 | 24.001 55.000 | ab 55.001 |
Arbeitspreis netto in ct./kWh | |||||
| 23,29 | 22,06 | 21,63 | 21,45 | 21,72 |
Arbeitspreis brutto in ct./kWh | |||||
| 24,92 | 23,60 | 23,14 | 22,95 | 23,24 |
Grundpreis netto in €/Jahr | |||||
| 24,60 | 61,32 | 104,28 | 147,24 | 0,00 |
Grundpreis brutto in €/Jahr | |||||
| 26,32 | 65,61 | 111,58 | 157,55 | 0,00 |
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.
Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.
Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh
Umsatzsteuer: 7 %
gültig ab dem 01. Januar 2023
Preisgruppe | |||||
---|---|---|---|---|---|
| S | M | L | XL | Ø |
Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr | |||||
| 0 3.000 | 3.001 10.000 | 10.001 24.000 | 24.001 55.000 | ab 55.001 |
Arbeitspreis netto in ct./kWh | |||||
| 24,91 | 23,68 | 23,25 | 23,07 | 23,34 |
Arbeitspreis brutto in ct./kWh | |||||
| 26,65 | 25,34 | 24,88 | 24,68 | 24,97 |
Grundpreis netto in €/Jahr | |||||
| 24,60 | 61,32 | 104,28 | 147,24 | 0,00 |
Grundpreis brutto in €/Jahr | |||||
| 26,32 | 65,61 | 111,58 | 157,55 | 0,00 |
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.
Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.
Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh
Umsatzsteuer: 7 %
gültig ab dem 15. Januar 2023
Preisgruppe | |||||
---|---|---|---|---|---|
| S | M | L | XL | Ø |
Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr | |||||
| 0 3.000 | 3.001 10.000 | 10.001 24.000 | 24.001 55.000 | ab 55.001 |
Arbeitspreis netto in ct./kWh | |||||
| 22,88 | 21,65 | 21,22 | 21,04 | 21,31 |
Arbeitspreis brutto in ct./kWh | |||||
| 24,48 | 23,17 | 22,71 | 22,51 | 22,80 |
Grundpreis netto in €/Jahr | |||||
| 24,60 | 61,32 | 104,28 | 147,24 | 0,00 |
Grundpreis brutto in €/Jahr | |||||
| 26,32 | 65,61 | 111,58 | 157,55 | 0,00 |
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.
Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.
Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh
Umsatzsteuer: 7 %
gültig ab dem 01. Februar 2023
Preisgruppe | |||||
---|---|---|---|---|---|
| S | M | L | XL | Ø |
Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr | |||||
| 0 3.000 | 3.001 10.000 | 10.001 24.000 | 24.001 55.000 | ab 55.001 |
Arbeitspreis netto in ct./kWh | |||||
| 17,10 | 15,87 | 15,44 | 15,26 | 15,53 |
Arbeitspreis brutto in ct./kWh | |||||
| 18,30 | 16,98 | 16,52 | 16,33 | 16,62 |
Grundpreis netto in €/Jahr | |||||
| 24,60 | 61,32 | 104,28 | 147,24 | 0,00 |
Grundpreis brutto in €/Jahr | |||||
| 26,32 | 65,61 | 111,58 | 157,55 | 0,00 |
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.
Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.
Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh
Umsatzsteuer: 7 %
gültig ab dem 01. Oktober 2023
Zum 01.10.2023 wurde die Bilanzierungsumlage um 0,57 Ct/kWh netto (0,61 Ct/kWh brutto) gesenkt. Daher ergibt sich für Sie ein neuer Erdgaspreis.
Preisgruppe | |||||
---|---|---|---|---|---|
| S | M | L | XL | Ø |
Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr | |||||
| 0 3.000 | 3.001 10.000 | 10.001 24.000 | 24.001 55.000 | ab 55.001 |
Arbeitspreis netto in ct./kWh | |||||
| 13,91 | 12,68 | 12,25 | 12,07 | 12,34 |
Arbeitspreis brutto in ct./kWh | |||||
| 14,88 | 13,57 | 13,11 | 12,91 | 13,20 |
Grundpreis netto in €/Jahr | |||||
| 24,60 | 61,32 | 104,28 | 147,24 | 0,00 |
Grundpreis brutto in €/Jahr | |||||
| 26,32 | 65,61 | 111,58 | 157,55 | 0,00 |
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.
Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Gasspeicherumlage, der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.
Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh
Umsatzsteuer: 7 %
gültig ab dem 01. April 2024
Preisgruppe | |||||
---|---|---|---|---|---|
| S | M | L | XL | Ø |
Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr | |||||
| 0 3.000 | 3.001 10.000 | 10.001 24.000 | 24.001 55.000 | ab 55.001 |
Arbeitspreis netto in ct./kWh | |||||
| 13,91 | 12,68 | 12,25 | 12,07 | 12,34 |
Arbeitspreis brutto in ct./kWh | |||||
| 16,55 | 15,09 | 14,58 | 14,36 | 14,68 |
Grundpreis netto in €/Jahr | |||||
| 24,60 | 61,32 | 104,28 | 147,24 | 0,00 |
Grundpreis brutto in €/Jahr | |||||
| 29,27 | 72,97 | 124,09 | 175,22 | 0,00 |
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.
Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Gasspeicherumlage, der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.
Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh
Umsatzsteuer: 19 %