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CO₂-Kosten-Rechner

  • Zum 1. Januar 2023 ist das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten, das die CO2- Abgabe zwischen Mietern und Vermietern regelt.
  • Die Aufteilung der Kohlendioxidkosten richtet sich nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr
  • Der Umlagenrechner ermöglicht sowohl Mietern als auch Vermietern eine einfache Berechnung der zu erwartenden CO2 -Kosten
  • Bei den unten genannten Werten handelt es sich um Netto-Werte

Bitte beachten Sie, dass die errechneten Ergebnisse nur als Beispielrechnungen und Orientierungshilfe dienen. Stadtwerke Iserlohn übernehmen keine Verantwortung für die Angaben des Energiepreisrechners.

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