Die Stadtwerke Iserlohn GmbH macht als Netzbetreiber im Verhältnis zu dem verbundenen Vertrieb von der Option nach Ziffer 4 Satz 1 des Tenors des Beschlusses der BNetzA vom 20.08.2007 (Az.:BK7-06-067) Gebrauch.
Es wird versichert, dass den übrigen Lieferanten Informationen zum gleichwertigen Zeitpunkt sowie in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden.