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Informationen für Einspeiser

Sie planen eine Eigenerzeugungsanlage und möchten diese an unser Netz anschließen?

Auf unserer Website haben Sie ab sofort die Möglichkeit steckerfertige PV-Balkonanlagen, mittlere und große Erzeugungsanlagen digital anzumelden - unkompliziert und papierlos. Das digitale Formular ersetzt ab sofort die bisher verwendeten PDF-Dokumente.

Klicken Sie dazu auf www.stadtwerke-iserlohn.de/einspeiser und füllen Sie das Formular digital aus. 

Nach der einmaligen Registrierung haben Sie den Bearbeitungsfortschritt Ihrer bereits abgesendeten Anmeldungen immer im Blick.

Wenn Sie weitere Informationen zur Anmeldung Ihrer Eigenerzeugungsanlage benötigen, nehmen Sie unter g-nfrgstdtwrk-srlhnd gerne Kontakt zu uns auf.

Anmeldeverfahren

Neben der Anmeldung der Erzeugungsanlage bei der Stadtwerke Iserlohn GmbH muss der Anlagenbetreiber seine Erzeugungsanlage auch bei der Bundesnetzagentur anmelden.

Die Meldung erfolgt unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR.

WICHTIGE HINWEISE:

    • Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die in der Verordnung vorgegebenen Registrierungspflichten beachtet werden. Ansonsten tritt keine Fälligkeit des Anspruchs auf eine Auszahlung ein!
    • Die Fristen für die Anmeldung im Marktstammdatenregister finden Sie auch unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/fristen.html.
    • Speicher müssen ebenfalls registriert werden!
    • EEG Umlagepflicht. Siehe hierzu: § 61 EEG 2014

Inbetriebnahme

Um die Sicherheit im Netzbetrieb und die Spannungsqualität im Netz nicht zu gefährden, ist die Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage ohne die Zustimmung des Netzbetreibers nicht zulässig.

Zwischen dem Netzbetreiber und dem Anlagenerrichter ist ein Termin für die Erstinbetriebnahme der Erzeugungsanlage abzustimmen. Die Inbetriebnahme nimmt der Anlagenerrichter vor. Der Netzbetreiber behält sich vor, bei der Inbetriebnahme vor Ort anwesend zu sein.

Während der Inbetriebnahme der EEG-Anlage ist das Inbetriebsetzungsprotokoll auszufüllen. Durch dieses Protokoll versichert der Anlagenerrichter dem Netzbetreiber, dass die Erzeugungsanlage nach den Anschlussbedingungen der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N-4105 errichtet wurde und entsprechend betrieben wird.

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Weitere Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

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