Im Zuge der Umsetzung der Festlegungen durch die Bundesnetzagentur (Beschluss BK6-06-009) zu den Geschäftsprozessen zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) wird die Stadtwerke Iserlohn GmbH die Prozesse umstellen.
Die Stadtwerke Iserlohn GmbH macht als Netzbetreiber im Verhältnis zu dem verbundenen Vertrieb von der Option nach Ziffer 6 Satz 1 des Tenors des Beschlusses der BNetzA vom 11.07.2006 (Az.:BK6-06-009) Gebrauch.
Es wird versichert, dass den übrigen Lieferanten Informationen zum gleichwertigen Zeitpunkt sowie in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden.