Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Grundsätzliche Registrierungspflicht (auch steckerfertige Solaranlagen)
Das MaStR enthält als zentrales Register die Stammdaten zu sämtlichen Erzeugungsanlagen, die über die Strom- und Gasnetze miteinander verbunden sind, sowie alle Marktakteure, die bestimmte Funktionen im Energiemarkt wahrnehmen:
• Alle neuen Anlagen und alle bestehenden Anlagen,
• Die Betreiber dieser Anlagen, sowie die Betreiber der Strom- und Gasnetze (sog. Netzbetreiber)
• Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie,
• Anlagen zur Erzeugung von Strom und Gas
Bewegungsdaten, wir Verbrauchs- und Erzeugungsdaten, werden nicht erfasst.
Die Registrierungspflicht gilt auch dann, wenn für den Strom aus der Anlage keine Förderung gewährt oder in Anspruch genommen wird. Anlagen, die mittelbar an das Strom- oder Gasnetz angeschlossen sind, sind ebenfalls zur Registrierung verpflichtet. Somit müssen auch steckerfertige Solaranlagen, sogenannte Balkonkraftwerke registriert werden.
Außerdem werden Daten zu großen Verbrauchsanlagen registriert.
Anlagen, die nicht an das Strom- und Gasnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden.
Für nicht registrierte Anlagen und Betreiber sind Sanktionen vorgesehen.
Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden Sie in den FAQs des Marktstammdatenregisters unter: MaStR | Webhilfe
Die Anlage Anlage wurde früher schon mal bei der Bundesnetzagentur registriert. Muss trotzdem noch eine Registrierung im MaStR vorgenommen werden?
Ja, nach dem Start des MaStR-Webportals 2019 müssen alle Anlagenbetreiber sich und ihre Anlagen erneut registrieren, auch wenn bereits eine Meldung in früheren Registern der Bundesnetzagentur erfolgt ist. Aufgrund von Datenschutzauflagen ist es nicht möglich, Ihnen Ihre bestehenden Daten im MaStR-Webportal zur Übernahme anzubieten. Somit ist auch eine automatische Übernahme der früheren Daten nicht möglich.
Ich habe eine Aufforderung zur Datenkorrektur erhalten. Was tue ich?
Die Daten Ihres Marktakteurs und Ihrer Anlage werden nach der Registrierung durch den Netzbetreiber überprüft. Falls hierbei eine Abweichung festgestellt wird, werden Sie zur Korrektur der Daten aufgefordert. Dies geschieht, in dem Ihnen im MaStR ein sogenanntes Ticket zugewiesen wird. Darin werden Sie über die abweichenden Daten informiert und wie Sie reagieren können. Die Information, dass Sie eine Datenkorrektur durchführen müssen, erhalten Sie auch per E-Mail.
Den Betriebsstatus der Einheit ändern
Eine Einheit kann bereits im MaStR registriert werden, wenn sie noch in Planung oder im Bau ist. In diesem Fall ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die Inbetriebnahme fristgerecht im MaStR zu registrieren. Das Vorgehen wird unter folgendem Link zum Marktstammdatenregister erklärt: MaStR | Webhilfe
Betreiberwechselprozess
Wenn die Anlage an einen anderen Betreiber übergeht, z.B. beim Verkauf eines Eigenheims mit Solaranlage auf dem Dach, darf die Einheit nicht neu im MaStR registriert werden.
Stattdessen muss die Datenverantwortung vom bisherigen Anlagenbetreiber auf den neuen Anlagenbetreiber übertragen werden. Dafür wird unter Mitwirkung des bisherigen und des neuen Anlagenbetreibers ein Betreiberwechsel im MaStR registriert. Die Frist für diese Aktualisierung des Registereintrags beträgt einen Monat.
Eine ausführlichere Beschreibung finden Sie im Hilfebereich des Marktstammdatenregisters: MaStR | Webhilfe
Die Registrierung des Betreiberwechsels im MaStR ersetzt nicht die Mitteilung an den Netzbetreiber. Der Betreiberwechsel muss dem Anschlussnetzbetreiber angezeigt werden.
Die dafür notwendigen Daten können Sie uns auch gerne online über unser Betreiberwechselformular schicken: Bekanntgabe eines Betreiberwechsels - Stadtwerke Iserlohn
Betreiberwechsel bei Tod des Anlagenbetreibers
Wenn ein Anlagenbetreiber stirbt, dann kommt es bei der betriebenen Einheit/Anlage notwendigerweise zu einem Betreiberwechsel. Im MaStR muss dementsprechend ein Betreiberwechsel registriert werden. Damit wird die Datenverantwortung vom bisherigen Anlagenbetreiber auf den neuen Anlagenbetreiber übertragen. Die Einheit darf nicht neu im MaStR registriert werden.
Sind die Zugangsdaten des bisherigen Betreibers und die MaStR-Nummer (ABR…) des neuen Betreibers bekannt, so kann der Betreiberwechsel selbstständig angestoßen werden. Eine ausführliche Beschreibung der Registrierung des Betreiberwechsels finden Sie im Hilfebereich des Marktstammdatenregisters: MaStR | Webhilfe
Sind die Zugangsdaten des bisherigen Betreibers nicht bekannt, wendet sich der neue Anlagenbetreiber per Kontaktformular Kontakt | MaStR oder schriftlich an das Marktstammdatenregister.
Zur Einleitung des Betreiberwechsels benötigt die Bundesnetzagentur
• den Standort der Anlage
• wenn bekannt, die MaStR-Nummer der Einheit (SEE……)
• eine Kopie (Datei) der Ummeldebescheinigung des Netzbetreibers, aus der ersichtlich wird, wer der neue Anlagenbetreiber ist; alternativ wird eine Kopie (Datei) der Sterbeurkunde und ggf. des Erbscheins vorgelegt
• die MaStR-Nummer (ABR……) des neuen Betreibers; erst wenn dieser im MaStR registriert ist, kann der Betreiberwechsel angestoßen werden.
Beachten Sie: Es ist nicht erlaubt, die Namens- und Adressdaten des bisherigen Anlagenbetreibers zu ändern.
Wichtig: Sie sollten mit den Zugangsdaten für das Marktstammdatenregister wie mit allen Zugangsdaten vertraulich umgehen und Sie nicht aus der Hand geben.
Stilllegung von Anlagen
Wenn eine registrierte Anlage nicht mehr weiter betrieben wird, muss die Stilllegung ggf. auch im MaStR registriert werden. Dies kann als vorübergehende oder dauerhafte Stilllegung geschehen. Die dauerhafte Stilllegung ist die endgültige Außerbetriebnahme der Einheit nach Wegfall der technischen Betriebsbereitschaft. Diese Registrierung ist verpflichtend nach der MaStRV. Das Registrieren einer vorübergehenden Stilllegung ist freiwillig. Witterungsbedingte Stillstände sind keine Außerbetriebnahmen.
Melden Sie sich hierfür im MaStR-Webportal mit Ihrem Benutzerkonto an. In der Liste Ihrer registrierten Einheiten (auf der persönlichen Startseite oder im Hauptmenü unter "Meine Einheiten") können Sie die betroffene Einheit öffnen. In der Detailansicht der Einheit finden Sie oben rechts die Schaltfläche zur Registrierung der Stilllegung (nur bei Einheiten mit Betriebsstatus "in Betrieb").
Im folgenden Formular geben Sie Art und Zeitpunkt der Stilllegung an. Mit der Bestätigung wird dann die Stilllegung registriert. Die Einheit kann danach nicht mehr bearbeitet, aber ggf. wieder in Betrieb genommen werden (nur bei Auswahl "vorübergehende Stilllegung"). Bei dauerhafter Stilllegung kann die Zuordnung zu Ihnen als Anlagenbetreiber anonymisiert werden.
Hinweis: Die Stilllegung kann im MaStR nur dann registriert werden, wenn die betroffene Einheit zunächst im Betriebsstatus „In Betrieb“ registriert wurde.
Aktuelle Informationen der Bundesnetzagentur zum Marktstammdatenregister finden Sie hier:
www.marktstammdatenregister.de