Dieses Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es stellt die voraussichtlichen Entgelte dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse für 2025 ermittelt wurden. Es können sich insbesondere noch Änderungen durch Änderung der Kosten des vorgelagerten Netzes als auch durch Anpassung der Umlagen aus KWK-G, der § 19-StromNEV-Umlage oder auch ggf. weiterer Umlagen ergeben.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich.
Die verbindlichen Netzentgelte für 2025 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2025 bekanntgegeben.