Netzzugang
Netznutzungsvertrag
Netznutzungsvertrag Einspeisung
EDI-Vereinbarung
Netzanschluss-/ Anschlussnutzungsvertrag (für höhere Spannungsebenen)
Engpassmanagement
Gemäß § 15 StromNZV sind Betreiber von Stromnetzen verpflichtet, Engpässe in ihrem Netz auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Diese Pflicht umfasst:
- die zur Verfügung stehende Gesamtkapazität,
- die Übertragungsrichtung, in der der Engpass auftritt und
- die prognostizierte Dauer
Im Stromnetz der Stadtwerke Iserlohn GmbH bestehen zurzeit keine Netzengpässe und sind auch nicht zu erwarten.