Rechtliche Grundlagen unserer Stromversorgung

Allgemeine Bedingungen und ergänzende Bedingungen des Grundversorgers zur StromGVV

Die Stadtwerke Iserlohn GmbH ist als Grundversorger für Strom in Iserlohn ab dem 8. November 2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Grundversorgungsverordnung Strom (StromGVV) - ausgegeben zu Bonn am 7. November 2006 BGBl. I S. 2391 ff. - Haushaltskunden gemäß § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit Strom in Niederspannung zu versorgen sowie die Ersatzversorgung von Letztverbrauchern durchzuführen. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der StromGVV sowie den veröffentlichten Grund- und Ersatzversorgungspreisen gelten Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Iserlohn zur StromGVV sowie das jeweils gültige Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen. 

Diese Grundversorgungsbedingungen gelten gemäß § 1 Abs. 1 der StromGVV auch für alle bestehenden Grundversorgungsverträge mit Haushaltskunden über die Belieferung mit Strom in Niederspannung die nach dem 12. Juli 2005 auf der Grundlage der AVBEltV abgeschlossen worden sind, sowie für alle am 8. November 2006 mit Letztverbrauchern bestehenden Ersatzversorgungverhältnisse mit Strom in Niederspannung.

Darüber hinaus geben wir bekannt, dass mit Wirkung zum 8. Mai 2007 die StromGVV einschließlich deren Ergänzenden Bedingungen und des Preisblattes zu den Ergänzenden Bedingungen gemäß § 115 Abs. 3 i.V.m. § 36 Abs. 1 EnWG auch für die bis zum 12. Juli 2005 geschlossenen Grundversorgungsverträge Anwendung findet.

Muster-Abwendungsvereinbarung

Gemäß § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kunden spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 StromGVV/GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 7 StromGVV bzw. § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. 

Hinweis: Diese
Muster-Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall. Bitte melden Sie sich für den Abschluss Ihrer Abwendungsvereinbarung persönlich in unserem Kundenzentrum.

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