Mit einer Anbindung an das Iserlohner Fernwärmenetz verfügen Sie über eine besonders komfortable Wärmeversorgung für Ihre Immobilie bei höchster Versorgungssicherheit.
Den Platz und die Kosten einer eigenen Heizungsanlage können Sie sich sparen. Alles, was es braucht, ist eine kompakte Wärmestation. Und die bekommen Sie jetzt von Ihrem Heimatversorger ganz planungssicher zum monatlichen Festpreis.
Unsere sorgfältig ausgewählten Installationspartner verfügen über umfassende Erfahrung und Fachwissen im Bereich der Fernwärmetechnik.
Seit 1965 setzen wir in Iserlohn auf Fernwärme. Das Netz haben wir seitdem stetig ausgebaut: Über 73 Kilometer Fernwärmeleitungen liegen tief in der Erde und versorgen mehr als 1.500 Gebäude in Iserlohn mit umweltfreundlicher Wärme. Insgesamt zehn Heizkraftwerke versorgen das Iserlohner Netz mit Fern- und Nahwärme. Somit liegen zahlreiche Gebäude näher an unserem Wärmenetz als viele vielleicht vermuten.
Das Produkt enthält den Mietkauf einer Fernwärmeübergabestation. Ein Rundum-sorglos Paket mit Dienstleistungen wie technischem Support, Förderbeantragung und natürlich die Übernahme der Anschaffungsinvestitionen. Wartung – und Instandhaltung werden über das regionale Handwerk geleistet, aber durch uns beauftragt. Die Terminabstimmung erfolgt wie gewohnt zwischen Ihnen und dem Handwerksunternehmen.
Die Laufzeit beträgt 10 Jahre.
Nein, wir arbeiten mit dem regionalen Handwerk zusammen. Ihr Installateur des Vertrauens wird bei Ihnen die Anlage einbauen und in unserem Auftrag betreuen.
Bitte kontaktieren Sie im Fall einer Störung an der Anlage unsere Leitwarte unter der Telefonnummer 02371 159 081. Unsere KollegInnen stehen Ihnen 24/7 zur Verfügung.
Dies sind die Bestandteile, die als Aufwendungen Ihrerseits zu zahlen sind. Dabei weist die Mietkomponente 1 auf der Jahresrechnung den Anteil aus, der vorwiegend die Rückführung das Anlageninvests abdeckt. Dieser Betrag bleibt während der Vertragslaufzeit unverändert. Unter der Mietkomponente 2 wird auf der Jahresrechnung der Betrag ausgewiesen, der die Wartung und Instandhaltung abdeckt. Dieser wird jährlich angepasst.
Eine vollständige Ablösung ist nicht vorgesehen. Sie haben aber die Möglichkeit, nach 5 Jahren eine Sonderzahlung zu tätigen (max. 10% vom damaligen Angebotspreis), um Ihre monatliche Rate zu verringern.
Ja, eine Übertragung des Vertrages, z.B. bei der Übergabe des Eigentums an eine andere Person, ist ohne großen Aufwand möglich.
Es gilt die derzeitige Förderung nach der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 21.12.2023 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Da jeder Fall individuell ist, sprechen Sie uns gerne an. Wir teilen Ihnen dann mit, welche Förderung Ihnen zusteht.