Die Stadtwerke Iserlohn unterliegen den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Trinkwasser (AVBWasserV)
Die INFOPLAN Gesellschaft für Wirtschaftsberatung mbH in Düsseldorf hat eine Prüfung der Kosten- und Preisverhältnisse der Stadtwerke Iserlohn GmbH für die Wasserversorgung im Zeitraum vom 2009 bis 2011 durchgeführt.
Folgende Kosten werden bei Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung – auch im Auftrag Dritter – in Rechnung gestellt.
Leistungsbeschreibung | Preis | |
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1. | Schriftliche Mahnung | 1,47 € |
2. | Telefoninkasso | 15,00 € |
3. | Bearbeitungsgebühr für Ratenplanvereinbarung | 20,00 € |
4. | Nachinkasso / Direktinkasso | 29,90 € |
5. | Ankündigung zur Versorgungsunterbrechung* | 5,40 € |
6. | Unmöglichkeit der Durchführung der Unterbrechung oder Wiederherstellung der Versorgung, weil der Kunde trotz vorheriger Terminankündigung nicht angetroffen oder der Zugang verweigert wurde.* | 29,90 € |
7. | Unterbrechung der Versorgung bei vorhandener Trenneinrichtung* | 44,90 € |
Unterbrechung der Versorgung bei nicht vorhandener Trenneinrichtung oder Außensperrung | nach Aufwand | |
8. | Wiederherstellen der Versorgung bei vorhandener Trenneinrichtung während der regulären Geschäftszeiten* | 71,28 € |
Wiederherstellen der Versorgung bei vorhandener Trenneinrichtung außerhalb der regulären Geschäftszeiten* | 148,75€ | |
| Wiederherstellen der Versorgung bei nicht vorhandener Trenneinrichtung oder Außensperrung | nach Aufwand |
Gültig ab Januar 2021
Die Stadtwerke Iserlohn GmbH behält sich vor, die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Positionen 1 bis 7 sind umsatzsteuerfrei. Im Kostenanteil für die Wiederherstellung der Versorgung unter 8 ist die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweiligen geltenden Höhe (zzt. 19%) enthalten.
* Der Kunde hat das Recht, geringere Kosten nachzuweisen.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Oktober 2006 zum BGB §315 Abs. 3; AVBFernwärmeV § 24 Abs. 2 finden Sie hier.