Ermitteln Sie jetzt direkt, in welchem Zeitraum Ihr Zähler abgelesen wird und Ihre Rechnung verschickt wird. Geben Sie in das folgende Feld einfach Ihren Straßennamen ein:
Bislang haben Sie ihre Jahresabrechnung immer nach Ablauf eines Kalenderjahres von uns erhalten.
Unser Anspruch ist es, für Sie und Ihre Fragen rund um die Energiewende ansprechbar zu sein – ohne lange Wartezeiten. Aus diesem Grund versenden wir zukünftig die Jahresabrechnungen über das Jahr verteilt.
Sie profitieren von kürzeren Wartezeiten beim Kundenservice, Mehr Zeit für Ihre persönlichen Anliegen und Ihre Gesamtkosten werden zukünftig auf 12 Abschläge statt bisher 11 Abschläge verteilt. Dadurch reduziert sich Ihre monatliche Belastung.
Die Umstellung erfolgt in 2024 und 2025. Wenn Sie in 2024 Ihren neuen persönlichen Termin für die Jahresabrechnung erhalten, bekommen Sie von uns hierzu eine Information. Diese Information liegt Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung bei.
Nein, Sie brauchen hierbei nicht aktiv werden. Aufgrund des Umstellungszeitraums von 2024 und 2025 kann es daher sein, dass Sie erst in 2025 von uns informiert werden. Diese Information liegt Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung bei.
In dem Umstellungsjahr erhalten Sie einmalig einen kürzeren Abschlagsplan, der weniger als 12 Monate beinhaltet. Dieser Abschlag kann in seiner Höhe von Ihrem bisherigen Abschlag abweichen. Um Nachzahlungen zu vermeiden, wählen wir Ihren Abschlag so, dass Sie perspektivisch keine Nachzahlungen erwarten sollte. Nach dem Umstellungsjahr erhalten Sie dann wie gewohnt einen Abschlagsplan über ein Jahr.
Beispiel: Angenommen Sie erhalten Ihre Verbrauchsabrechnung zukünftig immer im Monat Mai, beginnend ab dem Mai 2024. Mit dem Erhalt Ihrer Verbrauchsabrechnung 2023 (Abrechnungszeitraum 01.01. -31.12.23) erhalten Sie im Umstellungsjahr ein Beiblatt mit der entsprechend Information über Ihren zukünftigen neuen persönlichen Termin. Ebenso erhalten Sie einmalig einen eingekürzten Abschlagsplan. Dieser Abschlag gilt dann in dem Zeitraum Februar bis Mai 2024. Im Mai 2024 erhalten Sie dann Ihre Verbrauchsabrechnung einmalig für den Zeitraum 01.01.2024 bis 07.05.2024. Mit dieser Abrechnung erhalten Sie dann Ihre zukünftigen Abschläge für den Zeitraum von einem Jahr Juni 2024 bis Mai 2025. Im Mai 2025 erhalten Sie dann Ihre Verbrauchsabrechnung für den Zeitraum 08.05.2024 – 07.05.2025.
Als Vermieter haben Sie mehrere Optionen.
Option 1: Sie nutzen das Zeitfenster von 12 Monaten aus, in der die Nebenkostenabrechnung erfolgen kann
Option 2: Sie passen den Zyklus der Nebenkostenabrechnung an, z.B. vom Kalenderjahr weg hin zur unterjähriger Nebenkostenabrechnung
Hier finden Sie unseren CO2-Kostenaufteilungsrechner.
Hier gibt es weitere Informationen zu der Preisbremse & den weiteren Entlastungspaketen
Die Absenkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 7% für Erdgas und Wärme wurde zum 01.10.2022 bis zum 31. März 2024 beschlossen. Besonders positiv: Wenn Sie bereits vor dem 01.10.2022 von uns versorgt wurden, wird der gesamte Erdgasverbrauch für 2022 mit 7% besteuert. Sie profitieren dann auch in den Monaten vor dem 01.10.2022 von der reduzierten Mehrwertsteuer.
Für eine problemlose Auszahlung Ihres Guthabens benötigen wir Ihre Bankverbindung. Falls wir Ihre Bankdaten nicht haben, können Sie uns diese in unserem Kundenportal mitteilen.
Guthaben sind mit einem Minus vor dem Rechnungsbetrag gekennzeichnet. Siehe auch unsere Erläuterungen zur Rechnung, Seite 1, Punkt 8.
Die Gesamtforderung oder auch Ihr Gesamtguthaben finden Sie auf dem ersten Rechnungsblatt ganz unten. Siehe auch unsere Erläuterungen zur Rechnung, Seite 1, Punkt 9.
Der Januar ist bei uns aus abrechnungstechnischen Gründen abschlagsfrei, das heißt: Sie zahlen bei uns nur 11 Abschläge auf ein gesamtes Jahr gesehen.
Alle gezahlten Beträge die bis zur Rechnungserstellung auf das Vertragskonto des Kunden eingehen werden in der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt
Diese Beträge finden sie unter „Sonstige Zahlungen“. Siehe dazu unsere Erläuterungen zur Rechnung, Seite 1, Punkt 5 sowie Seite 2, Punkt 1.
Unter „gezahlte Abschläge“ finden sie die Summe der gezahlten und geforderten Abschlägen. Zahlungen über die geforderte Gesamtsumme ihrer Abschläge finden sie unter „Sonstige Zahlungen“.
Hier ein Beispiel:
Unter „Sonstige Zahlungen“ finden Sie die Summe aller eventuell geleisteten Zahlungen im Abrechnungszeitraum (Bsp.: Einmalzahlungen). Siehe dazu unsere Erläuterungen zur Rechnung, Seite 2, Punkt 1.
Hinweis: Die Position „Sonstige Zahlungen“ taucht auf Ihrer Rechnung nur auf, wenn tatsächlich Daten hierfür vorliegen.
Unter „Sonstige Forderungen“ finden Sie die Summe aller eventuell entstandenen Forderungen im Abrechnungszeitraum (Bsp.: Mahnkosten oder Sperrzuschläge). Siehe dazu unsere Erläuterungen zur Rechnung , Seite 2, Punkt 2.
Hinweis: Die Position „Sonstige Forderungen“ taucht auf Ihrer Rechnung nur auf, wenn tatsächlich Daten hierfür vorliegen.
Der Abschlag ist ein Mittelwert. Grundlage für die Berechnung der Abschläge sind die Vorjahresverbrauchswerte und die zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Preise.
In der Regel besteht ein Abrechnungsjahr aus 12 Monaten und wird …
Beim Lesen Ihrer Rechnung möchten Sie genau verstehen, für welche Leistungen Sie Geld bezahlen. Unsere Beispielrechnung erklärt deshalb im Detail, wie sich die einzelnen Positionen zusammensetzen.